Beitragsordnung

§1 Beitragspflicht

  1. Jedes Mitglied ist zur Zahlung eines Mitgliedsbeitrages verpflichtet.
  2. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.
    Der Jahresbeitrag beträgt regulär 108,-- EUR.
  3. Die Erteilung eines SEPA-Mandates für den Einzug des Mitgliedbeitrages ist verpflichtend.
  4. Juristische Personen (z.B. Vereine, Stiftungen, GmbH, etc.) zahlen einen erhöhten Jahresbeitrag:
    • a) bis 10 Mitglieder 144,-- EUR
    • b) bis 30 Mitglieder 180,-- EUR
    • c) ab 31 Mitglieder 216,-- EUR
    → die Anzahl der Mitglieder, bzw. Schüler:innen ist nachzuweisen, ansonsten ist vom Höchstsatz auszugehen

§2 Ermäßigter Beitrag

  1. Ein auf 50% ermäßigter Beitrag kann vom Vorstand genehmigt werden für:
    • a) Studenten → Immatrikulationsbescheinigung
    • b) Geringverdiener → letzter Einkommenssteuerbescheid
    • c) Ehepaare, bzw. in eheähnlichem Verhältnis lebende Paare → letzter Einkommenssteuerbescheid
    • d) Mitglieder mit drei oder mehr Kindern → Kindergeldbescheid
    • e) Mitglieder, die sich im Ruhestand befinden → Rentenbescheid
  2. Doppelermäßigungen (z.B. Student und Ehepaar) sind nicht möglich
  3. Der Antrag auf Ermäßigung muss jedes Jahr erneut gestellt werden
    → mit entsprechendem Nachweis
  4. Ehrenmitglieder sind von der Zahlung des Mitgliedsbeitrages befreit
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